Zivilrecht - Allgemeines Schuldrecht Schuldner ist derjenige, von dem der Gläubiger aufgrund eines Schuldverhältnisses (z.B. Kaufvertrag) eine Leistung fordern kann. Der Schuldner ist dem Gläubiger nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses zur Leistung verpflichtet.