Erbquote

  • Zivilrecht - Erbrecht

    ist die wertmäßige Beteiligung des einzelnen Miterbens an dem Nachlass, die durch den Erblasser festgelegt wird oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften gem. §§ 1924 ff BGB ergeben. Der Pflichtteil ist für Berechtigte die gesetzliche Untergrenze der Erbquote.

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