Rangprinzip

  • Grundlage für die Anwendung von Rechtsquellen

    Das Rangprinzip beschäftigt sich mit der Anwendung von Rechtsquellen, z.b. dem BGB. Es bestimmt, wenn mehrere Rechtsquellen anwendbar sind, welche Rechtsquelle zu nutzen hat.


    Es folgt einfachen Regeln. Vorrangig ist das zwingende, unabdingbare Recht zu betrachten.


    Zwingendes Recht ist beispielsweise der Mindestlohn.


    Das dispositive Recht steht an letzter Stelle. Es wird dann angewandt, wenn keine andere Rechtsquelle Anwendung findet.


    Ist ein Gesetz dispositiv, kann beispielsweise im Tarifvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag abgewichen werden. Ist ein Gesetz hingegen zwingend, wäre eine abweichende vertragliche Regelung unwirksam.

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