Verarbeitung

  • Definiert den Begriff der Verarbeitung nach Art. 4 DSGVO

    Verarbeiten ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie

    • das Erheben (ermitteln, beschaffen, sammeln und auswerten von Daten),
    • das Erfassen,
    • die Organisation,
    • das Ordnen,
    • die Speicherung (mit elektronischen Geräten oder auf Papier ect.),
    • die Anpassung oder Veränderung,
    • das Auslesen,
    • das Abfragen,
    • die Verwendung,
    • die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung,
    • den Abgleich oder die Verknüpfung,
    • die Einschränkung,
    • das Löschen oder die Vernichtung


    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur erlaubt, wenn gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO eine Rechtsgrundlage gegeben ist. Es gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt..

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    Datenschutz praktische Lektion
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