Günstigkeitsprinzip

  • Gibt zugunsten des Arbeitnehmers vor, welche Rechtsquelle des Arbeitsrechts Anwendung findet

    Das Günstigkeitsprinzip ist eine wesentliche Grundlage des Arbeitsrechts in seiner Funktion als Schutzrecht des Arbeitnehmers. Es entscheidet, welche Quellen des Arbeitsrecht auf einen konkreten Sachverhalt Anwendung finden.


    Rechtswissenschaftlich handelt es sich um eine Kollisionsregel zwischen verschiedenen Rechtsquellen.


    Es soll grundsätzlich das gelten, was den Arbeitnehmer am besten schützt.


    Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub beträgt 24 Tage. Enthält ein Arbeitsvertrag einen Anspruch auf 28 Urlaubstage, so gilt vorrangig der Arbeitsvertrag, da hier der Arbeitnehmer vier Tage mehr Urlaub hat. Wrden aber nach einem anderen Arbeitsvertrag nur 20 Tage Erholungsurlaub gewährt, gilt der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen.


    Wie bei jedem Grundsatz kann auch das Günstigkeitsprinzip durchbrochen werden. Tarifverträge können unter bestimmten Bedingungen auch Regelungen enthalten, die Arbeitnehmer schlechter stellen, als das Gesetz vorschreibt.

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