Übererlösklausel

  • Zivilrecht - Schuldrecht - Mäklervertrag

    ist eine Vereinbarung, nach der die Provision des Maklers in dem Teil des Kaufpreises besteht, der einen bestimmten Betrag übersteigt. Sie ist nach der Rechtssprechung grundsätzlich wirksam (BGH NJW 1969, 1628) Sie kann aber sittenwidrig sein, wenn die vereinbarte Vergütung in einem auffälligen Mißverhältnis zu der erbrachten Leistung steht. (BGHZ 125, 135).


    Bei Wohnungsmaklern besteht mittlerweile das Besterllerprinzip.

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