allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzung

  • Grundlage für Urteile

    Allgemeine Sachentscheidungsvorraussetzungen sind wesentliche Voraussetzungen, um einen Prozess führen zu können. Wenn diese vorliegen ergeht in der Sache eine Entscheidung (Urteil), wenn diese nicht vorliegen, ergeht ein Prozessurteil und die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Mit anderen Worten, sind die Voraussetzungen erfüllt ist die Klage zulässig.


    Die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen gelten für alle Klagearten.

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