Übertragungsvertrag

  • Zivilrecht - Schuldrecht - Geschäftsbesorgung

    Der Übertragungsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, bei dem sich ein Kreditinsitut verpflichtet, seinerseits für die Übertragung von Wertpapieren oder einen Anspruch auf Herausgabe von Wertpapieren zu sorgen.

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