Bundespatentgericht
Das Bundespatentgericht (BPatG) ist das höchste deutsche Gericht für Verfahren über den gewerblichen Rechtsschutz, soweit ein Schutzrecht gewährt, versagt oder entzogen werden soll, ferner über die Erteilung von Zwangslizenzen. Erstinstanzlich entscheidet es über Klagen bei denen Patente für nichtig erklärt worden, zweitinstanzlich über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts in Verfahren betreffend Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster sowie gegen Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse des Bundessortenamts betreffend Sortenschutzrechte.