Der Begriff hat im Lateinischen seinen Ursprung und bedeutet Zusammenhang. Die Kohärenz ist ein Gebot der Europäischen Union und gem. Art. 7 AEUV von allen Mitgliedsstaaten zu beachten. Sie bezeichnet vor allem die erforderliche Übereinstimmung zwischen ihrer Politik und ihren Maßnahmen in verschiedenen Bereichen. Die Staaten sind bei der Wahl ihrer Maßnahmen verpflichtet auf die Belange der anderen Mitgliedsstaaten und der EU Rücksicht zu nahmen und dafür zu sorgen, dass durch die Maßnahmen die Ziele der EU gefördert werden. Das Prinzip soll die gemeinsame Entwicklung der EU vorantreiben.
Dies wird auch durch Art. 92 DSGVO und Erwägungsgrund 150 zur DSGVO angemahnt.