Zwischenverfügung

  • unter anderem eine Entscheidung des Grundbuchamtes

    ist eine Entscheidung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, mit der dem Antragsteller aufgegeben wird, behebbare Hindernisse, die der beantragten Entscheidung entgegenstehen, in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Zwischenverfügung dient vor allem der Erhaltung des Ranges eines Grundstücksrechts. Hier ist es eine Verfügung des Grundbuchsamts, in der dem Antragsteller die Behebung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses auferlegt wird. Das Grundbuchamt bestimmt gleichzeitig eine Frist, in der das Hindernis behoben werden muss. Die Frist muss angemessen sein.

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