Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist gegliedert in:
Das Bundesarbeitsgericht ist die höchste Instanz (Revisionsinstanz) für arbeitsgerichtliche Entscheidungen.
Sind die zweithöchste Instanz nach den Arbeitsgerichten.
Die deutschen Arbeitsgerichte bilden die erste Instanz für Streitigkeiten im Arbeitsrecht.