VI R 61/02 - Snowboardkurs als Werbungskosten absetzbar

  • Der Bundesfinanzhof in München hat am 26. Juli 2006 entschieden, dass ein Snowboardkurs eines Lehrers von der Steuer abgesetzt werden kann, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht.

    Ein gymnasialer Sport- und Biologielehrer aus Niedersachsen hatte dagegen geklagt, dass das Finanzamt den Antrag zur Absetzung der Werbungskosten ablehnte. An seiner Schule gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für Wintersport, die der Lehrer leitet. Im Herbst 1977 fand ein Lehrer-Fortbildungskurs statt. Dafür gab er insgesamt 589 Euro aus, welche Kursgebühr, Fahrtkosten und Snowboard-Miete beinhalteten. Diese Kosten wollte der Niedersachse als Werbungskosten von der Steuer absetzen, doch das Finanzamt lehnte den Antrag ab.

    Nun entschied der Bundesfinanzhof jetzt, dass das Amt die Kosten anerkennen muss, denn der Kurs fand ausschließlich für Sportlehrer statt. Und wegen Klassenfahrten, die damit vorgenommen werden konnten, hatte der Mann an diesem Kurs teilgenommen. Aufgrund dessen bestand ein hinreichender konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit. [@] (AZ: VI R 61/02)

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