§ 0417 ZPO

  • Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung

    Die von einer Behörde ausgestellten, eine amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung enthaltenden öffentlichen Urkunden begründen vollen Beweis ihres Inhalts.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft