Impressum

  • für gewerbliche Webseiten der Vermerk übder den Inhaber und Verantwortlichen für die Seite; im Verlagswesen ein Vermerk über den Urheber eines Werkes (Zeitschrift, Zeitung, Buch ect.)

    Erläuterung: ist die Benennung des Druckers und Verlegers nach Name und Anschrift bei einem veröffentlichten Presseerzeugnis. Es wird für alle erscheinenden Druckwerke (Zeitungen, Zeitschriften ect.) und andere Medien vorgeschrieben. Für periodische Druckwerke ist mindestens ein verantwortlicher Redakteur zu bestellen. Sein Name und seine Anschrift sind im Druckwerk anzugeben. Das Impressum soll der Anonymität vorbeugen und dem Nutzer oder Kunden einer Internetseite die Möglichkeit geben, unkompliziert herauszufinden mit wem er es zu tun hat.


    Für Internetsseiten ist die Impressumpflicht in § 5 TMG geregelt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen, egal ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites. Die erforderlichen Informationen sind in leicht erkennbarer und unmittelbar erreichbarer Weise bereitzuhalten. Das bedeutet, dass man von jeder Seite der Webseite auf das Impressum zugreifen können sollte. Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben nach dem Telemediengesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die unzureichende Kenntlichmachung der Angaben nach § 5 TMG kann ein Verstoße gegen § 1 UWG darstellen, wenn sich damit ein ungerechtfertigten wettbewerblichen Vorteil verschafft wird: eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.


    Zum Schutz vor ungebetener Werbung kann im eigenen Impressum folgender Text verwendet werden:


    "Die oben angegebenen Daten dürfen nur zum Zwecke der direkten Kommunikation im Geschäftsverkehr im Sinne des TMG, des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie des Unternehmensregisters (EHUG) verwendet werden. Unaufgefordert zugesandte Werbung wird hiermit ausdrücklich abgelehnt!"

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