262 C 20011/06 - Kein Schmerzensgeld nach Sturz

  • In einem Kindergarten

    Eine Mutter hatte auf Schmerzensgeld geklagt, da ihre Tochter im Kindergarten über eine 15 Kilo schwere Tigerente gefallen war und sich dabei einen Zeh gebrochen hatte. Die Klägerin kritisierte, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde und zudem solche Figuren gänzlich ungeeignet für kleine Kinder zum spielen seien. Doch das Münchner Amtsgericht entschied nun, dass die Vorwürfe abzuweisen sind, da der Erzieherin keine Fehler bei ihrer Aufsichtspflicht passiert sind. Gerade in diesem Fall könne man für dieses Missgeschick keinen Verantwortlichen finden.


    Der Grund, die Janosch-Figur sei zu schwer ist abzulehnen, denn das hohe Gewicht führt auch gleichzeitig dazu, dass die Standfestigkeit erhöht wird. Spielzeug dagegen, das leichter ist, könne schneller umfallen oder die Kinder könnten es in ihrer Spielwütigkeit als Schlagwerkzeug missbrauchen. Aus den Argumenten der Mutter folgerten die Richter ausserdem, dass selbst Gummibälle im Kindergarten verboten werden müssten, da die Kleinen auf ihnen ausrutschen könnten. Doch das würde zu weit führen. Auch von einer Verletzung der Aufsichtspflicht sah das Gericht ab, da die Frau sich nicht um jedes Kind zu jeder Zeit kümmern könne. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 262 C 20011/06) [@]

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