Besitzmittlungsverhältnis

  • Zivilrecht - Sachenrecht

    ist ein (1) konkretes, also nicht nur abstraktes (2) schuldrechtliches, dingliches oder sonstiges (3) auf Zeit angelegtes, (4) wirklich bestehendes oder nur vermeintliches (5) Rechtsverhältnis (wie Miete, Pacht oder Pfandrecht), (6) durch das ein Nutzungsrecht oder eine Verwaltungspflicht (7) für den unmittelbaren Besitzer begründet wird, kraft dessen dieser (8) seinen Besitz von den anderen (= mittelbarer Besitzer) ableitet oder der unmittelbare Besitzer (9) subjektiv einen Besitzmittlungswillen hat und (10) seine Herausgebepflicht anerkennt. (BGHZ 85, 263)

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