Vereinsname

  • Zivilrecht - Allgemeiner Teil - Vereinsrecht

    Der Name des Vereines soll sich von den Namen anderer örtlicher Vereine deutlich unterscheiden. Das Amtsgericht kann sonst die Eintragung ins Vereinsregister ablehnen. Aber auch wenn das Amtsgericht (Registergericht) keine Einwände hat, könnte ein bereits vorhandener Verein mit einem ähnlich klingenden Namen abmahnen und dann auf Unterlassung, den Namen zu nutzen, klagen. Der Vereinsname darf nicht irrtümlich sein. Er darf unter anderem nicht auf einen falschen Zweck oder - bei der Verwendung von Zahlenangeben - auf ein falsches Gründungsjahr schließen lassen.

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