technische Ausführbarkeit

  • Zivilrecht - gewerblicher Rechtsschutz - Lizenzvertrag - Sachmangelhaftung

    technische Ausführbarkeit ist die technische Konzeption der Erfindung oder des Know hows, wie diese entweder in der Patentschrift oder in sonstigen Beschreibungen und Erläuterungen niedegelegt ist, unter Einsatz üblicher Herstellungsmethoden, auch wenn diese erst geschaffen werden müssen, und mit zumutbaren Aufwand innerhalb eines angemessenen Zeitraumes verwirklicht werden kann. (BGH GRUR 1955, 338, 340) Der Begriff ist umstritten.

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