• Zivilrecht - allgemeine lateinische Begriffe
    • Unter causa ist der mit einer Zuwendung verfolgte Zweck zu verstehen, der regelmäßig durch die Vereinbarung der Parteien festgelegt wird (Rechtsgrund im Sinne § 812 BGB). Die causa ist wichtig bei der Unterscheidung zwischen abstrakten und kausalen Rechtsgeschäften.

      causa solvendi = Erfüllung

      causa acquirendi = Erwerb eines sonstigen Vorteils

      causa credendi = Erwerb eines Rechtes

      causa donandi = Schenkung
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