- Unter causa ist der mit einer Zuwendung verfolgte Zweck zu verstehen, der regelmäßig durch die Vereinbarung der Parteien festgelegt wird (Rechtsgrund im Sinne § 812 BGB). Die causa ist wichtig bei der Unterscheidung zwischen abstrakten und kausalen Rechtsgeschäften.
causa solvendi = Erfüllung
causa acquirendi = Erwerb eines sonstigen Vorteils
causa credendi = Erwerb eines Rechtes
causa donandi = Schenkung