Rüstzeit

  • ist die Zeit, um den Arbeitsplatz vor- oder nachzubereiten

    Summe der Zeit, die notwendig ist, um den Arbeitsplatz einschließlich der Betriebsmittel für die Durchführung eines Auftrages vorzubereiten und nach Erfüllung in den ursprünglichen oder einen anderen Zustand zu versetzen. Die Rüstzeit gehört zur Arbeitszeit.


    Zur Rüstzeit gehört beispielsweise die Vorbereitung eines Arbeitsplatzes, das Hochfahren des Personalcomputers bis zur Produktivreife.


    Bei der Frage der Rüstzeit geht es oft um die Höhe des Gehalts oder Freizeitausgleich für die aufgewandte Zeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer infolge seiner Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag erbringt zu vergüten. Dazu zählen auch Tätigkeiten, die den Arbeitnehmer erst in die Lage versetzen, seine Tätigkeit zu erbringen. Die Abgrenzung solcher Tätigkeiten von nicht zu bezahlenden Tätigkeiten ist nicht einfach. Das Umziehen oder Waschen muss beispielsweise nicht vergütet werden.

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