- ist eine mit Gesetzeskraft ausgestattete Sammlung des römischen Rechts, die Kaiser Justinian I 528 bis 542 zusammenstellen ließ.
- Sie umfasst:
- Die Institutionen, ein Amtliches Lehrbuch,
- Die Digesten oder Pandekten, 50 Auszüge aus den Schriften Römischer Juristen,
- den Codex Iustinianus, rund 4.600 kaiserliche Erlasse aus der Zeit von Hadrian bis Iustinian I. und
- die Novellen, Nachtragsgesetze Iustinian I.