Ich gebe, damit du gibst. Charakteristikum des gegenseitigen Vertrages. Die beiderseitigen Verpflichtungen stehen, anders als beim einseitig verpflichtenden Vertrag (z.B. Leihe, Darlehen), in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis (sogenanntes Synallagma).
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