dolus alternativus

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - subjektiver Tatbestand

    liegt vor, wenn der Täter bei der Vornahme einer bestimmten Handlung nicht sicher weiß, ob er dadurch von zwei sich gegenseitig ausschließenden Tatbeständen oder einen oder den anderen verwirklicht, jedoch beide Möglichkeiten in Kauf nimmt. Hiervon ist der Kumulativvorsatz (dolus cumulativus) abzugrenzen.

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