bezeichnet das Schutzlandprinzip im Markenrecht nach Art. 8 Rom II. Es ist das Recht des Staates anzuwenden, für den ein Schutz beansprucht wird. (Art. 8 Abs. 1 Rom II-VO).
Das Schutzlandprinzip besagt, dass bei Streitigkeiten um Markenrechte das Territorialitäsprinzip anzuwenden ist.