lateinischer Fachausdruck - Zivilrecht - Dienstvertragsrecht / Rechtsgeschichte freie Dienste (unterlagen im römischen Recht nicht den Bestimmungen über den Dienstvertrag, Ärzte und Rechtsanwälte erhielten ein Honorar, keine vereinbarte Vergütung) Klick (Kostenlos) 1 juristi.kon Latein Das lateinische Rechtswörterbuch