volenti non fit iniuria

  • Zivilrecht /Strafrecht - lateinischer Fachausdruck

    Dem Wollenden geschieht kein Unrecht" D 47.10.1,5 (sinngemäß), weitere Übersetzung: "Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht"


    Dieser Grundsatz ist unter anderem im Strafrecht verankert. Die Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund und läßt dadurch die Strafbarkeit entfallen.

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