Das Akkusationsprinzip ist ein Grundsatz des Strafprozesses. Unter dem Akkusationsprinzip versteht man den Anklagegrundsatz. Der Anklagegrundsatz besagt, dass ein strafgerichtliches Verfahren nur aufgrund einer förmlichen Anklage durchgeführt werden darf. Zuständig hierfür ist gemäß § 152 StPO die Staatsanwaltschaft.
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