Bedingungstheorie

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Aufbau des Straftatbestandes - Tatbestand - Kausalität

    ist eine Kausalitätslehre, die ihre Grundlage in der Conditio sine qua non Formel hat. Danach ist eine Ursache im Sinne des Strafrecht jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

    • Die Bedingungstheorie wird auch als Äquivalenztheorie bezeichnet. Mehrere Bedingungen sind gleichwertig (äquivalent)
    • Der alten Bedingungstheorie stehen mehrere andere Theorien gegenüber: Adäquanztheorie, Relevanztheorie und die moderne Lehre der objektiven Zurechnung
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