Phishing str.

  • Strafrecht - unter anderem Betrug § 263 StGB

    setzt sich aus den englischen Begriffen Password und Fishing zusammen. Es bezeichnet das Ausspionieren persönlicher Daten im Internet. Die Nutzer werden über einen Link in einer E-Mail oder einer anhängenden Datei auf eine gefälschte Internetseite gelockt. Hier sollen sie Passwörter, Kontodaten oder Kreditkartennummern angeben. Diese Daten werden dann von den "Phishern" missbraucht. Umgerechnet entstehen so weltweit hohe Schäden bis umgerechnet ca. 425 Mrd. Euro im Jahr als Folge von Computerkriminalität. Allein in den USA fallen nach Angaben der Federal Trade Commission (FTC) bis zu 10 Mio. Bürgern dem Phishing zum Opfer.


    Erkennbar sind Phising-Webseiten unter anderem daran, dass sie eine andere URL (Webadresse) haben, als eine Hauptseite: juristikon.de (Hauptseite), linkliste.juristikon.net (andere Seite). Fehlt zudem auf der Webseite, welche das Eingabeformular enthält, eine SSL-Verschlüsslung, erkennbar an "https://" kann ebenso von Phishing ausgegangen werden. Mittlerweile haben aber auch die Betrüger Wege gefunden, https vorzugaugeln.

    Haben die Täter die gewünschten Daten erhalten, werden Überweisungen getätigt, die ins Ausland führen und nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

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