Spezialprävention

  • Strafrecht - Allgemeiner Teil - Straftheorien

    Die Theorie der Spezialprävention stellt die extreme Gegenposition zur Vergeltungstheorie. Die Aufgabe der Strafe besteht darin, den Täter von künftigen Straftaten abzuhalten. Die Theorie gehört zur Gruppe der "relativen" Straftheorien, weil sie auf den Zweck der Verbrechensverhütung bezogen ist. Die Spezialprävention geht auf die klassische Formulierung aller präventiven Lehren zurück. Diese findet sich bei Seneca: "Denn wie Platon sagt: Kein kluger Mensch straft, weil gesündigt worden ist, sondern damit nicht gesündigt werde..."


    Nach Franz von Liszt (1851 bis 1919) kann man Spezialprävention in dreifacher Form betreiben:

    • durch einsperren des Täters zur Sicherung der Allgemeinheit
    • durch Strafe, damit der Täter von der Begehung weiterer Straftaten abgeschreckt wird (negative Spezialprävention)
    • durch Besserung, um den Täter vor Rückfälligkeit zu bewahren (positive Spezialprävention)
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