unrichtige Daten

  • Strafrecht - Computerbetrug § 263 a (2.Alt.) StGB

    sind Daten, wenn sie nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen, also den Lebenssachverhalt unzutreffend wiedergeben. Wie bei § 263 StGB (Betrug) ist dieser Begriff objektiv auszulegen und auf Tatsachen i.S.d. § 263 beschränkt.

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