konkretes Gefährdungsdelikt

  • Strafrecht - Allgemeiner Teil - Grundlagen

    sind Delikte, bei denen ein Rechtsgut konkret gefährdet ist. Ein Rechtsgut ist konkret gefährdet, wenn das Ausbleiben einer Rechtsgutsverletzung nur noch vom Zufall abhängt. Bei den konkreten Gefährdungsdelikten ist die Gefährlichkeit Tatbestandsmerkmal. Es handelt sich um Erfolgsdelikte.

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