Ergeben sich bei den Verhandlungen Streitpunkte, ist darüber eine Niederschrift aufzunehmen und das Verfahren bis zur Erledigung der Streitpunkte auszusetzen. Soweit unstreitige Punkte beurkundet werden können, hat der Notar nach den §§ 366 FamFG und 368 Abs. 1 und 2 FamFG zu verfahren.
Aussetzung bei Streit
Entstehen während der Verhandlungen Meinungsverschiedenheiten über die Aufteilung des Nachlasses, hält der Notar diese Streitpunkte in einer Niederschrift fest.
Das Vermittlungsverfahren wird anschließend ausgesetzt, bis die Streitfragen geklärt sind.
Über die Punkte, über die sich die Beteiligten bereits geeinigt haben, kann der Notar dennoch eine Urkunde errichten und diese nach den gesetzlichen Vorschriften bestätigen.
_________________________
Praxis-Beispiel: Drei Geschwister sind sich über die Verteilung des Geldvermögens einig, streiten jedoch darüber, wer das Elternhaus erhalten soll. Der Notar hält den Streit über das Haus in einer Niederschrift fest und setzt das Verfahren insoweit aus. Die Einigung über das Geldvermögen kann er hingegen bereits beurkunden.
juristi.kon
Kurz informiert - News 10.08. - 16.08.2026
- Bundesregierung beschließt EEG-Novelle und neues Netzanschlusspaket: Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf den Weg gebracht. Die EEG-Novelle 2027 und ein neues Netzanschlusspaket sollen den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an Kosten, Versorgungssicherheit und vorhandenen Netzkapazitäten ausrichten. Mehr erfahren ...
- Neue gesetzliche Regelungen im August 2026: Im August treten zahlreiche rechtliche Änderungen in Kraft. Unter anderem startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Außerdem greifen neue Vorgaben für KI-generierte Inhalte – ein Thema mit unmittelbarer Bedeutung für Unternehmen, Verwaltung und digitale Angebote. Mehr erfahren ...
- Gebäudemodernisierungsgesetz bringt neue Regeln für Heizungen: Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ändert die Bundesregierung die Vorgaben für die Wärmeversorgung von Gebäuden. Die bisherige einheitliche Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für Neu- und Bestandsbauten entfällt; die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli. Mehr erfahren ...
- Mecklenburg-Vorpommern passt Besoldung und Beamtenversorgung an: Mecklenburg-Vorpommern hat die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026 bis 2028 gesetzlich geregelt. Das Gesetz betrifft Landesbeamtinnen und -beamte sowie Versorgungsempfänger und enthält darüber hinaus Änderungen weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Mehr erfahren ...
- Neue Rechtsvorschriften für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: Zum neuen Schuljahr gelten in Mecklenburg-Vorpommern verschiedene neue und geänderte Vorschriften. Dazu gehören unter anderem Neuregelungen zur Leistungsbewertung, Versetzung und Kurseinstufung sowie Änderungen der Privatschulverordnung und der Stundentafelverordnung. Mehr erfahren ...
- Mecklenburg-Vorpommern setzt neuen Rahmen für die digitale Verwaltung: Die Landesregierung hat zwei neue Strategien für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Sie sollen den strategischen Rahmen für die weitere Verwaltungsdigitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern bilden und die digitale Transformation von Behörden und staatlichen Dienstleistungen vorantreiben. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W