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Markenrecht C-412/24 - Luxuslederwaren - Die Aufnahme einer Zahl in eine Marke, die auf ein fiktives historisches Vermächtnis hinweist, kann als irreführend für die Verkehrskreise angesehen werden

  • sophme
  • 8. Juli 2026 um 08:33
  • 8. Juli 2026 um 09:00
  • 24 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Klausur- / Examensrelevanz
  • Wenn eine in einer Marke enthaltene Zahl auf ein weit zurückliegendes Gründungsjahr des Unternehmens und damit auf eine alte Tradition anspielt, die jedoch nicht der Realität entsprechen, kann dies die Verbraucher über die Qualität und das Ansehen der Waren täuschen.

    Die 2009 gegründete französische Gesellschaft Fauré Le Page erwarb die Marke „Fauré Le Page“ und meldete daraufhin Marken mit der Angabe „Fauré Le Page Paris 1717“ für Lederwaren an.

    Die in derselben Branche tätige Gesellschaft Goyard ST-Honoré griff diese Marken vor den französischen Gerichten an. Ihrer Ansicht nach suggeriert die Angabe „1717“ zu Unrecht das Bestehen eines im 18. Jahrhundert gegründeten Unternehmens und die Übertragung eines langjährigen Know-hows. Dabei habe das auf den Handel mit Waffen und Lederzubehör spezialisierte etablierte Unternehmen Maison Fauré Le Page seine Tätigkeit 1992 eingestellt, während Fauré Le Page Paris erst 2009 gegründet worden sei.

    Der mit dem Rechtsstreit befasste französische Kassationsgerichtshof hat dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob eine Marke als irreführend im Sinne des Unionsrechts angesehen werden kann, wenn sie eine Zahl enthält, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf ein weit zurückliegendes Gründungsjahr des Unternehmens wahrgenommen werden kann, und durch das lange Zurückliegen dieses Jahres auf ein langjähriges Know-how anspielt, obwohl ein solches nicht besteht.

    Der Gerichtshof entscheidet, dass eine Marke eine Täuschung im Sinne des Unionsrechts darstellen kann, wenn sie eine Zahl enthält, die auf ein langjähriges Know-how anspielt, das den Waren, für die diese Marke eingetragen ist, eine Qualitätsgarantie und Prestigecharakter verleiht, obwohl ein solches langjähriges Know-how nicht besteht.

    Die anwendbare Bestimmung1 verbietet Marken, „die geeignet sind, das Publikum zu täuschen“, nur dann, wenn die fragliche Marke geeignet ist, die maßgeblichen Verkehrskreise über ein Merkmal der mit ihr gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, z. B. über ihre Art, ihre Beschaffenheit oder ihre geografische Herkunft, zu täuschen. Unter Berufung auf seine frühere Rechtsprechung2 führt der Gerichtshof aus, dass sich die Beschaffenheit bzw. Qualität bei Luxuswaren auch aus dem Prestigecharakter ergeben kann.

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, im Licht aller Umstände des Einzelfalls und der Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise konkret zu beurteilen, ob die in den fraglichen Marken angegebene Zahl als eine Jahreszahl wahrgenommen wird, die auf ein langjähriges Know-how anspielt, und dabei diese Marken in ihrer Gesamtheit zu prüfen sowie insbesondere zu berücksichtigen, dass sie neben der Zahl 1717 den Begriff „Paris“ enthalten und welche Botschaft sie vermitteln.

    EuGH-Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-412/24 | Fauré Le Page | 26. März 2026 | EuGH PM 49/2026

    LogIn zum Volltext

    __________________________

    1 Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008. Diese Richtlinie ist nicht mehr in Kraft und wurde durch die Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ersetzt. Die Richtlinie 2008/95 bleibt jedoch zeitlich auf den Rechtsstreit anwendbar, mit dem das Berufungsgericht Paris und der Kassationsgerichtshof befasst sind.
    2 Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 2009, Copad, C-59/08 (vgl. auch Pressemitteilung - EuGH PM 35/2009).

    • EuGH
    • Markenrecht
    • Marke
    • Irreführung
    • Zahl
    • Fiktion
    • Gründungsjahr
    • Lederwaren
    • Fauré Le Page

1. Kernaussage

Der EuGH stellt klar, dass eine Marke irreführend sein kann, wenn sie durch eine Jahreszahl den Eindruck einer jahrhundertealten Unternehmenstradition und eines langjährigen Know-hows vermittelt, obwohl eine solche Tradition tatsächlich nicht besteht.

2. Sachverhalt

Die französische Gesellschaft Fauré Le Page, gegründet im Jahr 2009, meldete Marken mit der Bezeichnung „Fauré Le Page Paris 1717“ für Lederwaren an.

Die Wettbewerberin Goyard ST-Honoré hielt die Angabe „1717“ für irreführend. Sie machte geltend, die Jahreszahl vermittle den Eindruck, das Unternehmen bestehe bereits seit dem Jahr 1717 und verfüge über eine entsprechende Tradition und Erfahrung.

Tatsächlich war das historische Unternehmen Maison Fauré Le Page bereits 1992 eingestellt worden; die heutige Gesellschaft wurde erst 2009 gegründet.

Der französische Kassationsgerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, ob eine solche Marke wegen Täuschungsgefahr unionsrechtswidrig sein kann.

3. Entscheidung des EuGH

Der Gerichtshof bejaht dies grundsätzlich.

Eine Marke kann irreführend sein, wenn eine enthaltene Jahreszahl bei den maßgeblichen Verkehrskreisen den Eindruck eines langjährigen Know-hows und besonderer Qualität hervorruft, obwohl eine solche Tradition tatsächlich nicht besteht.

4. Begründung

Der EuGH weist darauf hin, dass das Unionsmarkenrecht Marken verbietet, die geeignet sind, Verbraucher über wesentliche Merkmale der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu täuschen.

Bei Luxuswaren kann auch der Prestigecharakter eines Produkts ein wesentliches Qualitätsmerkmal darstellen.

Erweckt eine Jahreszahl den Eindruck einer langen Unternehmensgeschichte und eines über Generationen erworbenen Know-hows, kann dies die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflussen.

Ob tatsächlich eine Irreführung vorliegt, hat das nationale Gericht anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie die maßgeblichen Verkehrskreise die Marke insgesamt – einschließlich der Angabe „Paris 1717“ – verstehen.

5. Praktische Bedeutung

Das Urteil verschärft die Anforderungen an traditionsbezogene Markenbestandteile. Unternehmen dürfen historische Jahreszahlen oder vergleichbare Herkunftshinweise nur verwenden, wenn diese nicht geeignet sind, Verbraucher über die tatsächliche Unternehmensgeschichte oder das mit den Produkten verbundene Know-how zu täuschen.

1. Absolute Schutzhindernisse im Markenrecht

Klassisches Prüfungsthema.

Marken dürfen nicht geeignet sein, Verbraucher über wesentliche Merkmale der Waren oder Dienstleistungen irrezuführen.

2. Irreführende Marken

Besonders examensrelevant.

Eine Täuschung kann sich nicht nur auf Herkunft oder Beschaffenheit beziehen, sondern auch auf den Prestige- und Qualitätscharakter einer Ware.

3. Qualitätsvorstellungen bei Luxuswaren

Zentrale Aussage des Urteils.

Bei Luxusprodukten kann die vermeintlich lange Tradition eines Unternehmens selbst ein Qualitätsmerkmal darstellen und daher für die Kaufentscheidung relevant sein.

4. Maßgebliche Verkehrsauffassung

Ob eine Marke irreführend ist, beurteilt sich nach der Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrskreise.

Entscheidend ist stets der Gesamteindruck der Marke.

5. Gesamtbetrachtung der Marke

Nicht einzelne Bestandteile, sondern die Marke in ihrer Gesamtheit sind zu würdigen.

Dabei können auch weitere Zusätze – wie hier „Paris“ – für das Verständnis der Verbraucher von Bedeutung sein.

6. Prüfungsaufbau in der Klausur

Typischer Aufbau:

  • Anwendbarkeit des Unionsmarkenrechts
  • Absolute Schutzhindernisse
  • Eignung zur Irreführung
  • Maßgebliche Verkehrsauffassung
  • Gesamtwürdigung der Marke
  • Ergebnis

Kurzfazit für die Klausur

👉 Merksatz:

Eine Marke kann irreführend sein, wenn sie durch eine historische Jahreszahl den Eindruck einer jahrhundertealten Unternehmenstradition und besonderen Qualitätsgarantie vermittelt, obwohl eine solche Tradition tatsächlich nicht besteht. Entscheidend ist die Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrskreise im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Marke.

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