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Strafrecht 6 StR 336/25 - BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Cottbus wegen Mordes an 14-Jähriger auf offener Straße

  • klaus25
  • 4. Februar 2026 um 16:10
  • 4. Februar 2026 um 16:12
  • 21 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus verworfen, das ihn wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tattag bereitete er in der Küche das Abendessen zu und griff die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin, die neben ihn getreten war, unvermittelt mit einem Messer an, um sie zu töten. Nachdem ihre Mutter ihr zur Hilfe gekommen und ihr trotz der erlittenen schweren Verletzungen am Hals die Flucht aus der Wohnung gelungen war, verfolgte der Angeklagte sie und tötete sie mit einem weiteren Messerstich auf offener Straße. Das Landgericht hat angenommen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erheblich vermindert war (§ 21 StGB).

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 12. November 2025 - 6 StR 336/25 - BGH PM 222/2025

    Vorinstanz:

    Landgericht Cottbus - Urteil vom 19. März 2024 - 21 Ks 5/24

    • Strafrecht
    • Mord
    • BGH
    • Heimtücke
    • psychiatrisches KKH
    • LG Cottbus
    • 14-Jährige

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste über die Revision eines Mannes entscheiden, der wegen eines besonders schweren Tötungsdelikts verurteilt worden war.

Das Landgericht Cottbus hatte ihn verurteilt wegen:

  • Heimtückemordes
  • zu 13 Jahren Freiheitsstrafe
  • und zusätzlich zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Der Angeklagte wollte das Urteil überprüfen lassen.


Der Hintergrund

Nach den Feststellungen litt der Angeklagte an einer schweren psychischen Erkrankung:

👉 einer schizoaffektiven Störung.

Das Gericht ging deshalb davon aus, dass seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat erheblich vermindert war (§ 21 StGB).


Was ist passiert?

Am Tattag bereitete der Angeklagte in der Küche das Abendessen zu.

Dann kam die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin zu ihm.

1️⃣ Angriff völlig überraschend

Ohne Vorwarnung griff er das Mädchen mit einem Messer an, um sie zu töten.

👉 Das Opfer rechnete nicht mit einem Angriff.


2️⃣ Mutter greift ein – Tochter flieht

Die Mutter eilte zur Hilfe.

Trotz schwerer Halsverletzungen gelang es der Tochter zunächst, aus der Wohnung zu fliehen.


3️⃣ Tötung auf offener Straße

Der Angeklagte verfolgte das schwer verletzte Mädchen.

Auf offener Straße tötete er sie schließlich mit einem weiteren Messerstich.


Die rechtliche Bewertung

Das Landgericht wertete die Tat als Heimtückemord, weil:

  • das Opfer arglos war,
  • der Angriff plötzlich und hinterhältig erfolgte.

Wegen der psychischen Erkrankung wurde zusätzlich angeordnet:

👉 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.


Entscheidung des BGH

Der BGH hat die Revision verworfen.

Er stellte fest:

✅ Das Urteil enthält keine Rechtsfehler.
✅ Die Verurteilung ist rechtmäßig.

Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.


Ergebnis

  • 13 Jahre Freiheitsstrafe wegen Heimtückemordes
  • Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • Urteil endgültig abgeschlossen

Kernaussage in einem Satz

Ein Mann mit psychischer Erkrankung griff die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin völlig überraschend mit einem Messer an und tötete sie nach der Flucht auf offener Straße – der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Heimtückemordes und die psychiatrische Unterbringung.

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