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Europarecht C-315/23 - Finanzielle Sanktionen gegen Kroatien wegen der unsachgemäßen Bewirtschaftung von Deponieabfällen, ...

  • juristi.Red
  • 12. April 2025 um 20:27
  • 12. April 2025 um 20:28
  • 71 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • ...von denen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgeht

    Der Gerichtshof hat bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2019 einen Verstoß Kroatiens gegen Unionsrecht festgestellt.

    Im Mai 20191 stellte der Gerichtshof fest, dass Kroatien die Regeln des Unionsrechts nicht beachtet und gegen die Verpflichtungen aus der Abfallrahmenrichtlinie2 verstoßen hat. Diese Richtlinie dient der Vorbeugung bzw. Verringerung möglicher schädlicher Auswirkungen der Abfallbewirtschaftung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit.

    Seit 2010 wurden im Dorf Biljane Donje in geringer Entfernung zu Wohngebäuden ungefähr 140 000 Tonnen Steingranulat deponiert, ohne dass die zuständigen kroatischen Behörden nennenswert tätig geworden wären. Von diesem Steingranulat geht die Gefahr einer Schadstofffreisetzung aus, es enthält gefährliche Stoffe und seine Radioaktivität übersteigt die zulässigen Werte.

    In seinem Urteil aus dem Jahr 2019 entschied der Gerichtshof, dass das deponierte Steingranulat als „Abfall“ im Sinne der Richtlinie zu betrachten ist. Seine Bewirtschaftung darf also weder die menschliche Gesundheit gefährden noch die Umwelt schädigen. Kroatien wurde außerdem verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Abfallbesitzer die Abfälle selbst behandelt oder sie von einem Fachunternehmen behandeln lässt.

    Da die Europäische Kommission der Auffassung war, dass Kroatien dem Urteil aus dem Jahr 2019 noch immer nicht nachgekommen sei, erhob sie im Mai 2023 eine weitere Vertragsverletzungsklage.

    In seinem Urteil kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass Kroatien weder festgestellt hat, dass es sich beim deponierten Steingranulat um Abfall handelt, noch die erforderlichen Maßnahmen für eine sachgemäße, mit dem Unionsrecht in Einklang stehende Bewirtschaftung der in Rede stehenden Abfälle ergriffen hat. Er verurteilt Kroatien zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1 000 000 Euro sowie eines Zwangsgeldes in Höhe von 6 500 Euro für jeden Tag des Verzugs.

    Bei der Festsetzung der Höhe der finanziellen Sanktionen berücksichtigt der Gerichtshof insbesondere die Schwere des Verstoßes, seine Dauer und die Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaats.

    Er stellt fest, dass Kroatien bei der Gewährleistung der vollständigen Durchführung des Urteils aus dem Jahr 2019 keine nennenswerten Fortschritte erzielt hat und dass die kroatische Regierung erst nach Erhebung der zweiten Klage durch die Kommission entschieden hat, die Deponie von Biljane Donje zu sanieren. Die Vertragsverletzung dauert bereits fast sechs Jahre an, also eine beträchtliche Zeit. Der Gerichtshof berücksichtigt insbesondere, dass die vollständige Beseitigung der in Rede stehenden Abfälle Kroatien zufolge nicht vor August 2025, und damit etwa 15 Jahre nach ihrer Deponierung in Biljane Donje, abgeschlossen sein wird.

    EuGH-Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-315/23 | Kommission / Kroatien (Abfalldeponie von Biljane Donje II) | 06. März 2025 | EuGH PM 30/2025

    __________________________

    1 Urteil des Gerichtshofs vom 2. Mai 2019, Kommission / Kroatien (Abfalldeponie von Biljane Donje), C-250/18.
    2 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien.

    • Bußgeld
    • EuGH
    • Gesundheitsgefahr
    • Umweltgefahr
    • Kroatien
    • Deponieabfälle
    • unsachgemäße
    • Bewirtschaftung
    • Abfalldeponie
    • Biljane Donje II
    • Radioaktivität

Der Gerichtshof hat schon 2019 festgestellt, dass Kroatien gegen EU-Recht verstößt.

Im Mai 2019 hat der Gerichtshof klargestellt, dass Kroatien die EU-Regeln ignoriert und gegen die Abfallrahmenrichtlinie verstoßen hat. Diese Richtlinie soll verhindern, dass die Abfallbewirtschaftung der Umwelt und der Gesundheit schadet.

Seit 2010 wurden in dem Dorf Biljane Donje in der Nähe von Wohnhäusern rund 140.000 Tonnen Steingranulat abgelagert, und das ohne dass die zuständigen kroatischen Behörden viel unternommen hätten. Dieses Steingranulat ist gefährlich, weil es schädliche Stoffe enthält und die Radioaktivität darüber hinaus die erlaubten Werte überschreitet.

Im Urteil von 2019 hat der Gerichtshof entschieden, dass das abgelagerte Steingranulat als „Abfall“ gilt. Damit darf dieser Abfall nicht die Gesundheit der Menschen gefährden oder der Umwelt schaden. Kroatien wurde außerdem aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Abfallbesitzer sich um den Abfall kümmert oder ihn von einem Fachbetrieb behandeln lässt.

Da die Europäische Kommission der Meinung war, dass Kroatien das Urteil von 2019 immer noch nicht beachtet hat, hat sie im Mai 2023 eine neue Klage eingereicht.

In seinem aktuellen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass Kroatien nicht nachgewiesen hat, dass das abgelagerte Steingranulat wirklich Abfall ist, und dass es keine Maßnahmen ergriffen hat, um diesen Abfall ordnungsgemäß zu verwalten. Kroatien muss jetzt eine Strafe von 1.000.000 Euro zahlen und zusätzlich 6.500 Euro für jeden Tag, an dem es sich nicht an die Vorgaben hält.

Bei der Festlegung der Strafen hat der Gerichtshof die Schwere und Dauer des Verstoßes sowie die Zahlungsfähigkeit Kroatiens berücksichtigt. Er hat festgestellt, dass Kroatien beim Umsetzen des Urteils von 2019 kaum Fortschritte gemacht hat und dass die kroatische Regierung erst nach der zweiten Klage durch die Kommission beschlossen hat, die Deponie in Biljane Donje zu sanieren. Die Vertragsverletzung dauert nun schon fast sechs Jahre, also eine lange Zeit. Der Gerichtshof hat auch betont, dass Kroatien voraussichtlich erst im August 2025, also rund 15 Jahre nach der Ablagerung des Abfalls in Biljane Donje, mit der vollständigen Beseitigung der Abfälle rechnen kann.

Urteil des EuGH in der Rechtssache C-315/23 | Kommission / Kroatien (Abfalldeponie von Biljane Donje II) | 06. März 2025

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