Das mit der Rechtssache befasste Berufungsgericht Pitești (Rumänien) befragt den Gerichtshof zur Unionsrechtskonformität der rumänischen Verfahrensvorschriften, die im Wesentlichen den Verbänden von Richtern bzw. Staatsanwälten den Klageweg gegen die Ernennung der fraglichen Staatsanwälte verstellen, da sie die Zulässigkeit einer solchen Klage vom Vorliegen eines berechtigten privaten Interesses abhängig machen. Ferner befragt das rumänische Gericht den Gerichtshof zur Vereinbarkeit der in Rede stehenden Regelung mit den Verpflichtungen Rumäniens im Bereich der Korruptionsbekämpfung und mit dem Unionsrecht.
Der Gerichtshof stellt fest, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die es in der Praxis ausschließt, dass Verbände von Richtern bzw. Staatsanwälten die Ernennung von Staatsanwälten, die mit der Strafverfolgung von Richtern und Staatsanwälten betraut sind, anfechten können, indem sie für die Zulässigkeit einer entsprechenden Klage den Nachweis eines privaten Interesses verlangt.
Grundsätzlich ist es Sache der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, wer Klage erheben kann, wobei jedoch nicht das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz beeinträchtigt werden darf. Nach dem Unionsrecht müssen die Mitgliedstaaten zwar in bestimmten Fällen repräsentativen Verbänden gestatten, zum Schutz der Umwelt oder zur Bekämpfung von Diskriminierungen den Rechtsweg zu beschreiten. Allerdings verpflichtet keine Bestimmung des Unionsrechts die Mitgliedstaaten allgemein dazu, den Berufsverbänden von Richtern bzw. Staatsanwälten das Recht zu garantieren, gegen jede Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht gerichtlich vorzugehen, die mutmaßlich in Bezug auf eine mit der Stellung der Richter zusammenhängende nationale Maßnahme besteht.
Im Übrigen reicht allein der Umstand, dass eine nationale Regelung es diesen Verbänden nicht erlaubt, solche Klagen zu erheben, nicht aus, um bei den Rechtsunterworfenen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit der rumänischen Richter aufkommen zu lassen.
EuGH-Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-53/23 | Asociaţia „Forumul Judecătorilor din România“ (Verbände von Richtern bzw. Staatsanwälten) | 08. Mai 2024 | EuGH PM 84/2024