Petr Aven, der die russische und lettische Staatsangehörigkeit besitzt, und Mikhail Fridman, der russischer und israelischer Staatsangehöriger ist, sind wichtige Anteilseigner der Alfa Group, einem Konzern, zu dem die Alfa Bank – eine der führenden Banken Russlands – gehört. Im Februar 2022 erließ der Rat als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine die ursprünglichen Rechtsakte, mit denen er u. a. die Namen der Herren Aven und Fridman in die Listen der restriktiven Maßnahmen aufnahm, so dass ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren wurden. Durch die im darauf folgenden Monat September erlassenen Rechtsakte beließ der Rat ihre Namen auf diesen Listen.
Der Rat ist nämlich der Auffassung, dass Petr Aven und Mikhail Fridman mit Personen, die ebenfalls von restriktiven Maßnahmen betroffen seien, und mit Vladimir Putin selbst in Verbindung stünden. Sie hätten russische Entscheidungsträger materiell oder finanziell und Handlungen sowie politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrüben oder bedrohten. Die Herren Aven und Fridman sind dagegen der Ansicht, dass die vom Rat vorgelegten Beweise weder zuverlässig noch glaubhaft und dass dessen Beurteilungen unzutreffend seien.
Das Gericht gibt den Anträgen von Petr Aven und Mikhail Fridman statt und erklärt sowohl die ursprünglichen Rechtsakte als auch die Rechtsakte über die Belassung auf den Listen der restriktiven Maßnahmen für den Zeitraum vom 28. Februar 2022 bis zum 15. März 20231 für nichtig.
Das Gericht ist der Auffassung, dass keiner der in den ursprünglichen Rechtsakten angeführten Gründe hinreichend belegt ist und dass die Aufnahme der Herren Aven und Fridman in die streitigen Listen daher nicht gerechtfertigt war. In Bezug auf die Fortsetzungsrechtsakte befindet das Gericht, dass der Rat keine zusätzlichen Beweise zu denjenigen beigebracht hat, auf die er sich im Rahmen der ursprünglichen Rechtsakte stützte.
Auch wenn die vom Rat angegebenen Gründe geeignet sein können, gegebenenfalls eine gewisse Nähe von Petr Aven und Mikhail Fridman zu Vladimir Putin oder seinem Umfeld nachzuweisen, können sie nach Auffassung des Gerichts weder beweisen, dass sie Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt hätten, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrüben oder bedrohten, noch dass sie russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell unterstützt oder von diesen profitiert hätten.
EuGH-Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-301/22 | Aven/Rat und T-304/22 | Fridman/Rat | 10. Apr 2024 | EuGH PM 61/2024
______________________________
1 Mit Rechtsakten vom 13. März 2023 beließ der Rat die Namen der Herren Aven und Fridman erneut auf den Listen der restriktiven Maßnahmen. Diese fochten die genannten Rechtsakte mit gesonderten Klagen vor dem Gericht an, vgl. anhängige Rechtssachen Aven/Rat, T-283/23, und Fridman/Rat, T-296/23.