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Europarecht T-301/22 - Krieg in der Ukraine: Das Gericht erklärt die Aufnahme von Petr Aven und Mikhail Fridman in die Listen von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen für nichtig

  • juristi.Red
  • 6. Juni 2024 um 15:54
  • 16. Februar 2025 um 22:28
  • 108 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Krieg in der Ukraine: Das Gericht erklärt die Aufnahme von Petr Aven und Mikhail Fridman in die Listen der zwischen Februar 2022 und März 2023 von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen für nichtig.

    Die vom Rat angeführten Gründe können für die Aufnahme der beiden Geschäftsleute in diese Listen und deren Belassung auf diesen Listen nicht berücksichtigt werden.

    Petr Aven, der die russische und lettische Staatsangehörigkeit besitzt, und Mikhail Fridman, der russischer und israelischer Staatsangehöriger ist, sind wichtige Anteilseigner der Alfa Group, einem Konzern, zu dem die Alfa Bank – eine der führenden Banken Russlands – gehört. Im Februar 2022 erließ der Rat als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine die ursprünglichen Rechtsakte, mit denen er u. a. die Namen der Herren Aven und Fridman in die Listen der restriktiven Maßnahmen aufnahm, so dass ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren wurden. Durch die im darauf folgenden Monat September erlassenen Rechtsakte beließ der Rat ihre Namen auf diesen Listen.

    Der Rat ist nämlich der Auffassung, dass Petr Aven und Mikhail Fridman mit Personen, die ebenfalls von restriktiven Maßnahmen betroffen seien, und mit Vladimir Putin selbst in Verbindung stünden. Sie hätten russische Entscheidungsträger materiell oder finanziell und Handlungen sowie politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrüben oder bedrohten. Die Herren Aven und Fridman sind dagegen der Ansicht, dass die vom Rat vorgelegten Beweise weder zuverlässig noch glaubhaft und dass dessen Beurteilungen unzutreffend seien.

    Das Gericht gibt den Anträgen von Petr Aven und Mikhail Fridman statt und erklärt sowohl die ursprünglichen Rechtsakte als auch die Rechtsakte über die Belassung auf den Listen der restriktiven Maßnahmen für den Zeitraum vom 28. Februar 2022 bis zum 15. März 20231 für nichtig.

    Das Gericht ist der Auffassung, dass keiner der in den ursprünglichen Rechtsakten angeführten Gründe hinreichend belegt ist und dass die Aufnahme der Herren Aven und Fridman in die streitigen Listen daher nicht gerechtfertigt war. In Bezug auf die Fortsetzungsrechtsakte befindet das Gericht, dass der Rat keine zusätzlichen Beweise zu denjenigen beigebracht hat, auf die er sich im Rahmen der ursprünglichen Rechtsakte stützte.

    Auch wenn die vom Rat angegebenen Gründe geeignet sein können, gegebenenfalls eine gewisse Nähe von Petr Aven und Mikhail Fridman zu Vladimir Putin oder seinem Umfeld nachzuweisen, können sie nach Auffassung des Gerichts weder beweisen, dass sie Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt hätten, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrüben oder bedrohten, noch dass sie russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell unterstützt oder von diesen profitiert hätten.

    EuGH-Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-301/22 | Aven/Rat und T-304/22 | Fridman/Rat | 10. Apr 2024 | EuGH PM 61/2024

    ______________________________

    1 Mit Rechtsakten vom 13. März 2023 beließ der Rat die Namen der Herren Aven und Fridman erneut auf den Listen der restriktiven Maßnahmen. Diese fochten die genannten Rechtsakte mit gesonderten Klagen vor dem Gericht an, vgl. anhängige Rechtssachen Aven/Rat, T-283/23, und Fridman/Rat, T-296/23.

    • EuGH
    • Ukraine-Krieg
    • restriktive Maßnahmen
    • Petr Aven
    • Mikhail Fridman

Hey Leute, hier die neuesten Infos zum Ukraine-Konflikt: Ein Gericht hat entschieden, dass die Aufnahme von Petr Aven und Mikhail Fridman in die Liste der Personen, die zwischen Februar 2022 und März 2023 mit Restriktionen belegt wurden, nicht gültig ist.

Die Gründe, die der Rat angeführt hat, um die beiden in diese Liste zu setzen und sie dort zu belassen, zählen nicht.

Petr Aven hat sowohl die russische als auch die lettische Staatsbürgerschaft, während Mikhail Fridman sowohl russischer als auch israelischer Staatsbürger ist. Beide sind große Anteilseigner der Alfa Group, zu der auch die Alfa Bank gehört – eine der Top-Banken in Russland. Im Februar 2022 hat der Rat als Reaktion auf die russische Invasion in die Ukraine die ersten Maßnahmen ergriffen und die Namen von Aven und Fridman auf die Liste gesetzt, was dazu führte, dass ihre Gelder eingefroren wurden. Im September 2022 blieben sie dann weiterhin auf dieser Liste.

Der Rat denkt, dass Aven und Fridman Verbindungen zu anderen Personen haben, die ebenfalls auf der Liste stehen, und sogar zu Vladimir Putin. Sie glauben, dass die beiden russische Entscheidungsträger unterstützt haben, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine gefährden. Aven und Fridman hingegen sind der Meinung, dass die Beweise des Rates nicht stimmen und deren Einschätzungen falsch sind.

Das Gericht hat nun entschieden, dass die Anträge von Petr Aven und Mikhail Fridman durchgehen. Es erklärt sowohl die ursprünglichen Maßnahmen als auch die, die ihre Namen auf der Liste gehalten haben, für ungültig für den Zeitraum vom 28. Februar 2022 bis zum 15. März 2023.

Das Gericht meint, dass die Gründe, die der Rat in den ursprünglichen Maßnahmen angegeben hat, nicht ausreichend belegt sind und die Aufnahme der beiden in die Liste nicht gerechtfertigt war. Auch bei den weiteren Maßnahmen hat der Rat keine neuen Beweise geliefert, die die ursprünglichen untermauern könnten.

Selbst wenn die Gründe des Rates irgendwie eine Verbindung von Aven und Fridman zu Putin zeigen könnten, reicht das laut Gericht nicht aus, um zu beweisen, dass sie Maßnahmen unterstützt haben, die die Ukraine gefährden. Außerdem konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, unterstützt oder davon profitiert haben.

Das Urteil stammt vom EuGH in den Fällen T-301/22 | Aven/Rat und T-304/22 | Fridman/Rat.

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