III ZR 60/16 - Pflichten der Schwimmbadaufsicht und Beweislastfragen bei Badeunfällen
das Geschehen im Wasser fortlaufend beobachten
regelmäßige Kontrollblicke um Gefahrensituationen für die Badegäste abzuwehren
rasche und wirksame Hilfeleistungen in Notfällen
regelmäßige Kontrollblicke um Gefahrensituationen für die Badegäste abzuwehren
rasche und wirksame Hilfeleistungen in Notfällen
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