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Pauschale Vertragsstrafe auch bei Unternehmern unwirksam
Eine zu weit gefasste Vertragsstrafklausel ist unwirksam, wenn die Strafe unverhältnismäßig hoch ist in Bezug auf den geringsten Verstoß gegen den Vertrag.
Die Klägerin ist Herausgeberin eines Gutscheinheftes. Sie bietet Gastwirten aus der Region…
Die Klägerin ist Herausgeberin eines Gutscheinheftes. Sie bietet Gastwirten aus der Region…
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