B 11 AL 2/17 R - Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote
Werden einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage drei Arbeitsangebote unterbreitet und bewirbt er sich nicht, rechtfertigt dies nur eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung. Dies hat der 11. Senat am Donnerstag, dem 3. Mai 2018, durch Urteil entschieden (Aktenzeichen B 11 AL 2/17 R).