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2 AZR 53/05 - Fristlose Kündigung nach Skiurlaub während Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer, der als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beschäftigt ist und während seiner eigenen längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer Meningoenzephalitis trotz erkannter Krankheitssymptome im Hochgebirge Ski läuft, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in so erheblicher Weise, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626 BGB fristlos beenden kann.
außerordentliche Kündigung
Die fristlose Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung durch die ein Vertragsverhältnis kurzfristig beendet wird.
juristi.Redaktion
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