XII ZR 261/04 - Anspruch des Erben auf Rückzahlung von Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die durch den Tod des Zuwendenden beendet worden ist
Der verstorbene Vater des früheren Klägers, dessen Insolvenzverwalter der jetzige Kläger ist, hatte auf ein Bankkonto der Beklagten 79.146,28 DM mit dem Vermerk "Umbuchung" überwiesen. Der Kläger fordert diesen Betrag als ungerechtfertigte Bereicherung zurück.