I-20 UKlaG 4/23 - 20. Zivilsenat verkündet Urteil zu Bestellbuttons bei Facebook und Instagram
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Erfried Schüttpelz hat heute im einstweiligen Verfügungsverfahren einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. („Verbraucherzentrale“) teilweise stattgegeben und der Meta Platforms Ireland Limited („Meta“) untersagt, den Bestellprozess der von ihr angebotenen kostenpflichtigen werbefreien Nutzung der sozialen Netzwerke „Facebook“ und „Instagram“ durch Auslösen einer Schaltfläche (Bestellbutton) zu gestalten, ohne dass sich auf dieser ein eindeutiger Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung befindet (Aktenzeichen: I-20 UKlaG 4/23).