III ZR 41/22 - Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 ("erster Lockdown") verhältnismäßig - keine Ausgleichzahlung vom Staat
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch die vorübergehende landesweite Schließung von Frisörbetrieben im Frühjahr 2020 im Rahmen der Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus entstanden sind ("erster Lockdown").