VII ZR 247/21, VII ZR 285/21 und VII ZR 783/21 - Erneute Entscheidung über die Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten Dieselskandal
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat heute erneut über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines Dieselfahrzeugs entschieden. Im Mittelpunkt der Verfahren stand wiederum die Frage der bei der deliktischen Vorteilsausgleichung vorzunehmenden Bemessung des Nutzungsvorteils des Leasingnehmers.
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