Einträge mit dem Tag „Kinder“
4 StR 32/23 - BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes am Willersinnweiher in Ludwigshafen
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von zehn Jahren verurteilt und ihn vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung freigesprochen. Die Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung hat es abgelehnt.
VIII ZR 197/14 - Mietmangel durch einen neuen Bolzplatz
Mietmangel durch die Lärmbelästigung eines neuen Bolzplatzes?
Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Mieter einer Wohnung wegen sog. Umweltmängel – hier Lärmbelästigungen von einem Nachbargrundstück - die Miete mindern darf und wie dabei Kinderlärm zu berücksichtigen ist.
Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Mieter einer Wohnung wegen sog. Umweltmängel – hier Lärmbelästigungen von einem Nachbargrundstück - die Miete mindern darf und wie dabei Kinderlärm zu berücksichtigen ist.
VIII R 27/18 - Pflegegelder aus öffentlichen Mitteln für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher können steuerfreie Beihilfen sein
Pflegegeld, das aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder bzw. Jugendlicher erbracht wird, kann beim Betreuer gem. § 3 Nr. 11 EStG zu steuerfreien Bezügen führen, wenn jeweils nur ein Kind bzw. ein Jugendlicher zeitlich unbefristet in den Haushalt des Betreuers aufgenommen und dort umfassend betreut wird. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.07.2020 (VIII R 27/18) unter Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit den Fällen einer Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII entschieden.
3 StR 255/22 - Verurteilung des sog. Propheten der Glaubensgemeinschaft "Orde de Transformanten" rechtskräftig
Das Landgericht Kleve hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 19 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in einem Fall sowie sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und ihn von weiteren Tatvorwürfen freigesprochen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen die Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten verworfen.