9 AZR 678/12 - Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub
Nach § 1 BUrlG (des Bundesurlaubsgesetzes) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit.
0