II ZR 152/20 - Keine Beihilfe der Bosch GmbH zu möglichen Kapitalmarktdelikten der Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal
Der unter anderem für das Kapitalmarktrecht zuständige II. Zivilsenat hat entschieden, dass Aktionären der Volkswagen AG gegen den Zulieferer der in Dieselfahrzeugen verbauten Software keine Schadensersatzansprüche wegen Beihilfe zu einer unterbliebenen oder unrichtigen Information des Kapitalmarkts zustehen.